Meldeamt

Meldeamt

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft (Haupt- oder Nebenwohnsitz) nimmt, ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde innerhalb von 3 Tagen anzumelden. Die Abmeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erfolgt im Zuge der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes in Österreich automatisch. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes muss gesondert beantragt werden.

Meldemöglichkeiten:

Bringen Sie bitte  einen Lichtbildausweis mit.
Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Gerne können Sie im Vorfeld den Meldezettel (= Antrag) ausfüllen und falls Sie nicht selber Hauseigentümer sind, vom Unterkunftgeber unterschreiben lassen.

Wenn Sie EWR-Bürger bzw. Schweizer sind, beachten Sie dringend das Infoblatt der Bezirkshauptmannschaft:  Infoblatt für EWR-Bürger