Kinderbetreuungsförderung – Land Burgenland

Kinderbetreuungsförderung – Land Burgenland

Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes besuchen.

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