Kinderbetreuungsförderung – Land Burgenland
Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes besuchen.